Internet für Gefangene: Resozialisierung durch Digitalisierung

751442_web_R_by_Joerg Trampert_pixelio.deDas Internet gehört für die meisten Menschen zum „normalen“ Alltag. Das weltweite Netz dient als Informationsquelle, es stellt eine Plattform für die Kommunikation zur Verfügung und dient zudem als Mittel gegen Langeweile, also zur Unterhaltung. In der Welt außerhalb der Haftanstalt gehört der vernetzte Computer zum Standard wie Telefon, Radio oder der Fernseher.

Einem Gefangenen den Internetzugang zu versagen, widerspricht ganz offensichtlich dem Vollzugsziel einer Resozisalisierung. Die Wiedereingliederung in das soziale Gefüge der Gesellschaft außerhalb des Gefängnisses und Befähigung eines Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten kann nicht erreicht werden, wenn ihm der Umgang mit den wesentlichen Grundlagen des kommunikativen Zusammenlebens vorenthalten wird.

Das ist auch seit vielen Jahren bekannt. So schrieben A. Frommeyer und T. Schulze bereits im Februar 2013 einen Artikel in der taz, in dem es hieß:

„IT-Nutzung, Internet und E-Mails sind Kulturtechniken unserer Zeit. Ein Gefangener, der das nicht beherrscht, ist in Freiheit benachteiligt und wird sich bei der Wiedereingliederung schwerer tun“, sagt der Kriminologe Walter Hammerschick.

Das heißt auch: Wer während der Haftzeit soziale Netzwerke nutzt, steht hinterher nicht ohne Freunde da. Wer vor der Entlassung eine Wohnung sucht, sollte die entsprechenden Internetbörsen kennen. Und wer später als Lagerist arbeitet, muss die Lagersoftware bedienen können.

Und was tut die Berliner Justiz dafür? Wenig bis nichts. Aber nun kommt wieder etwas Bewegung in die Sache.

Medienberichten zufolge möchte die rot-schwarze Regierungskoalition in Berlin ein Pilotprojekt mit eingeschränktem Zugang zum Internet starten. Man denkt dabei an die Nutzung der Angebote von Fortbildungseinrichtungen und Informationen der Arbeitsagentur; ebenso sollten Gefangene Zugriff auf Wohnungsportale, Nachrichtenseiten oder das Internetlexikon Wikipedia bekommen. Auch die Internettelefonie und der eMail-Versand an zugelassene Empfänger sind im Gespräch.

640px-JVA_Heidering_KW_2013_35Bedenkenträger sind – erwartungsgemäß – einige (aber nicht alle!) Mitglieder der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses. Und selbstredend die JVA-Verwaltung mit ihren Wachtmeistern.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) befürchtet in einer Stellungnahme, Programmierungen, die eine missbräuchliche Nutzung verhindern sollen, ließen sich aushebeln. Der Vorsitzende des Berliner Landesverbandes des BSBD, Thomas Goiny, liefert dazu auch das übrliche Totschlagargument. Die Vollzugsbediensteten könnten weder die angemessene Betreuung noch die ausreichende Überwachung der Internetnutzung leisten. Dazu gebe es einfach zu wenig Personal.

Zu wenig Personal für die Resozialisierung heißt dann aber auch in der Konsequenz erhöhte Rückfallquoten bei den entlassenen Gefangenen und der damit verbundene Drehtür-Effekt an der Knastpforte. Sinnvoll geht anders.

Ich bin aber vorsichtig optimistisch – schließlich sind mittlerweile in allen Berliner Knästen die Hafträume mit einem Stromanschluß versehen, Radios und Fernseher sind zugelassen und in Einzelfällen gelingt es auch, einem Gefangenen einen Computer zur Verfügung zu stellen, allerdings noch (!) nicht mit einem Internetzugang. Es wird schon noch, zuerst mal in einer Teilanstalt der Justizvollzugsanstalt Heidering. Dann sehen wir weiter.

Hier gibt es den Fraktions-Antrag zum Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ im Berliner Justizvollzug.

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Bild Schaltschrnk: © Joerg Trampert / pixelio.de
Bild JVA Heidering: Sven Wolter, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de, CC BY-SA 3.0 de

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